Am Donnerstag entschied der EuGH, dass Arbeitgeber muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs unter Umständen verbieten können. Nun verurteilte das türkische Außenministerium die Entscheidung scharf und warnte vor Islamophobie.
Nachrichten-ID: 3004473 Datum der Veröffentlichung : 2021/07/18
Durch einen Hinweis des Verfassungsschutzes an den Arbeitgeber hatte ein Muslim seinen Job verloren. Nun hat der Freistaat Sachsen 145.000 Euro Schadenersatz gezahlt.
Nachrichten-ID: 3003289 Datum der Veröffentlichung : 2020/10/29